Auszahlung Gebührenbremse

Veröffentlichungsdatum09.07.2024Lesedauer1 Minute
Auszahlung Gebührenbremse

Der Nationalrat hat am 20. September 2023 das Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse beschlossen.

Die Richtlinie trat mit 1. Jänner 2024 in Kraft; der Zweckzuschuss für gesamt Österreich beträgt EUR 150 Millionen.
Die Verteilung der Mittel von Bund an die Länder richtet sich nach der Volkszahl¸ der Anteil des Landes Niederösterreich beträgt insgesamt € 28.413.495.--.
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Rußbach hat am 07.05.2024 beschlossen, diesen gemäß BGBl. I Nr. 122/2023 an die gebührenpflichtigen Haushalte aufzuteilen.
Der eingelangte Zweckzuschuss "Gebührenbremse 2024" mit einem Gesamtbetrag von € 23.263,- für die gebührenpflichtigen Haushalte der Gemeinde Rußbach wird auf jeden gebührenpflichtigen Haushalt (651 HH m. Wasserzähler) in der Gebührenabrechnung (Quartalsvorschreibung) für die Wasserversorgung - Bereitstellungsgebühr aufgeteilt und als einmaliger Betrag (Gutschrift € 35,74) gesondert ausgewiesen.