Der Nationalrat hat am 20. September 2023 das Bundesgesetz über einen Zuschuss an die Länder zur Finanzierung einer Gebührenbremse beschlossen.
Die Richtlinie trat mit 1. Jänner 2024 in Kraft; der Zweckzuschuss für gesamt Österreich beträgt EUR 150 Millionen.
Die Verteilung der Mittel von Bund an die Länder richtet sich nach der Volkszahl¸ der Anteil des Landes Niederösterreich beträgt insgesamt € 28.413.495.--.
Der Gemeinderat der Gemeinde Rußbach hat am 07.05.2024 beschlossen, diesen gemäß BGBl. I Nr. 122/2023 an die gebührenpflichtigen Haushalte aufzuteilen.
Der eingelangte Zweckzuschuss "Gebührenbremse 2024" mit einem Gesamtbetrag von € 23.263,- für die gebührenpflichtigen Haushalte der Gemeinde Rußbach wird auf jeden gebührenpflichtigen Haushalt (651 HH m. Wasserzähler) in der Gebührenabrechnung (Quartalsvorschreibung) für die Wasserversorgung - Bereitstellungsgebühr aufgeteilt und als einmaliger Betrag (Gutschrift € 35,74) gesondert ausgewiesen.