Voranschlag und Rechnungsabschluss

Gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP 2012) sind die Gemeinden verpflichtet, den Voranschlag und den Rechnungsabschluss samt Beilagen im Internet zu veröffentlichen. Rechtsgrundlage für den Rechnungsabschluss: § 84 NÖ Gemeindeordnung

Bei der Veröffentlichung muss eine weitere Verwendung der Dateien ermöglicht werden. Aus diesem Grund finden Sie die Datei hier als .xml-Datei. Zur besseren Lesbarkeit werden der Voranschlag und der Rechnungsabschluss auch als pdf-Datei zur Verfügung gestellt.

Haushaltsjahr 2023