Veranstaltungsanmeldung

Die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in Niederösterreich ist im NÖ Veranstaltungsgesetz geregelt. Öffentlich sind solche Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind. Öffentliche Veranstaltungen sind anmeldepflichtig.

Als Veranstalter und Veranstalterin müssen Sie jede Veranstaltung bei der Gemeinde anmelden, in der sie stattfindet.

Die Anmeldung muss schriftlich und spätestens VIER WOCHEN vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. 

Die Behörde kann Veranstaltungen untersagen oder abbrechen, wenn keine Anmeldung vorliegt oder die in der Anmeldung enthaltenen Angaben unrichtig oder unvollständig sind und bei der Gemeinde nicht fristgerecht eingereicht werden.

Nähere Informationen finden Sie auch hier Veranstaltungen - Land Niederösterreich (noe.gv.at)

Die Gebühren für eine Veranstaltungsanmeldung betragen:

Bundesgebühr € 21,00
NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2026 / II. -10.a, Örtliche Veranstaltungspolizei  € 56,50

Formulare

Veranstaltung - Anmeldung

Veranstaltung - Veranstaltungskonzepte