Aufschließungsabgabe

Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe beträgt 680 Euro.

 

Berechnung:

Quadratwurzel aus den Quadratmetern des Bauplatzes
multipliziert mit dem Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient (richtet sich nach der Gebäudehöhe)
ergibt die Aufschließungsabgabe.

Beispiel:

Grundstückgröße = 1000 m2
Quadratwurzel 31,62
31,62 x 680 = 21.501,60

Die Aufschließungsgebühr bei einem 1000 m2-großen Grundstück beträgt 21.501,60

 

Zahlungsmodalitäten:

Die Aufschließungsabgabe wird durch die Bauplatzerklärung (bei Antrag auf Errichtung eines Gebäudes) fällig. Sie wird mit Zustellung der Baubewilligung vorgeschrieben