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Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe beträgt 580 Euro.
Quadratwurzel aus den Quadratmetern des Bauplatzesmultipliziert mit dem Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient (richtet sich nach der Gebäudhöhe)ergibt die Aufschließungsabgabe.
Grundstückgröße = 1000 m2Quadratwurzel 31,6231,62 x 580 = 18.339,60
Die Aufschließungsgebühr bei einem 1000 m2-großen Grundstück beträgt 15.177,60
Die Aufschließungsabgabe wird durch die Bauplatzerklärung (bei Antrag auf Errichtung eines Gebäudes) fällig. Sie wird mit Zustellung der Baubewilligung vorgeschrieben