Der Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe beträgt 680 Euro.
Quadratwurzel aus den Quadratmetern des Bauplatzesmultipliziert mit dem Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient (richtet sich nach der Gebäudehöhe)ergibt die Aufschließungsabgabe.
Grundstückgröße = 1000 m2Quadratwurzel 31,6231,62 x 680 = 21.501,60
Die Aufschließungsgebühr bei einem 1000 m2-großen Grundstück beträgt 21.501,60
Die Aufschließungsabgabe wird durch die Bauplatzerklärung (bei Antrag auf Errichtung eines Gebäudes) fällig. Sie wird mit Zustellung der Baubewilligung vorgeschrieben