Bauplatzbewerbung

Antrag auf Erwerb eines Baugrundstückes im Gemeindegebiet Rußbach


Allgemeine Hinweise:
Dem Antragsteller/der Antragstellerin ist bekannt, dass mit Abgabe der Bewerbung kein Rechtsanspruch auf den tatsächlichen Erwerb eines Grundstückes besteht.

Dem Antragsteller/der Antragstellerin ist bekannt, dass Baugrundstücke im Gemeindegebiet Rußbach dem Bauzwang unterliegen. Wiederkaufsrecht für die Gemeinde Rußbach wird vereinbart.

Kommt ein Erwerb eines Baugrundstückes im Gemeindegebiet Rußbach nicht mehr in Frage, ist die Gemeinde Rußbach unmittelbar über die Rücknahme der Bewerbung in Kenntnis zu setzen 


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