Hundeabgabe

Die Einhebung der Hundeabgabe erfolgt auf Grundlage der Verordnung des Gemeinderates vom 14. November 2023.

Die Abgabenhöhe beträgt:

  • für Nutzhunde € 6,54 pro Hund und Jahr
  • für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde, nach § 2 und § 3 des NÖ Hundehaltegesetz  € 90,00 pro Hund und Jahr
  • für alle übrigen Hunde € 25,00 pro Hund und Jahr

Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe binnen einem Monat nach dem Erwerb zu entrichten und für die folgenden Jahre jeweils bis spätestens 15. Februar für das laufende Jahr ohne weitere Aufforderung zu entrichten. 

Jeder Neuzugang, wie auch das Ausscheiden eines Hundes ist dem Gemeindeamt bekanntzugeben.

Sie werden ersucht bei Neuanmeldung eines Hundes am Gemeindeamt zu erscheinen, um die Hundemarke (€ 2,00) abzuholen. 


Weitere Details:

Hundeabgabe und Hundemarke