Hundeabgabe

Die jährliche Gebühr für das Halten von Hunden beträgt:

  • für Nutzhunde € 9,00 pro Hund
  • für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach § 2 und § 3 des NÖ Hundehaltegesetz  € 65,40 pro Hund.
  • für alle übrigen Hunde € 18,00 pro Hund.

Die Vorschreibung erfolgt einmal jährlich, mit der ersten Abgabenvorschreibung.

Jeder Neuzugang, wie auch das Ausscheiden eines Hundes ist dem Gemeindeamt bekanntzugeben.

Sie werden ersucht bei Neuanmeldung eines Hundes am Gemeindeamt zu erscheinen, da eine Hundemarke (€ 2,00) abzuholen ist.