Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis oder sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. 

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis 
  • Nachweise über frühere Familiennamen
  • Bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht
  • Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" bzw. "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" bzw. eine "Strafregisterbescheinigung terroristische und staatsfeindliche Strafsachen sowie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen“ zusätzlich: vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung.

Kosten

Die Kosten für die Beantragung und Ausstellung einer Strafregisterbescheinigungen können, je nach beantragter Strafregisterbescheinigung, unterschiedlich hoch sein:

  • Gewöhnlicher Strafregisterauszug: € 26,--
  • Strafregisterauszug für Kinder- und Jugendfürsorge: € 29,--
  • Strafregisterauszug für Pflege und Betreuung: € 29,--
  • Strafregisterauszug für terroristische und staatsfeindliche Strafsachen: € 29,--

Für die Ausstellung selbst fallen zusätzliche Verwaltungskosten in der Höhe von € 2,10 an.

Bei Beantragung mit der ID-Austria verringern sich die jeweiligen Pauschalpreise um € 8,--

Strafregisterbescheinigungen für freiwilliges Engagement:

Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement bei einer

  • Freiwilligenorganisation,
  • spendenbegünstigten Einrichtung (→ BMF) und
  • gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Einrichtung ist gebühren- und abgabenfrei.

Um eine solche Strafregisterbescheinigung zu erhalten, sind folgende Bestätigungen beizulegen:

  • Nachweis über das Vorliegen einer begünstigten Organisation oder Einrichtung:
  • Bestätigung der (zukünftigen) Arbeitgeberin/des (zukünftigen) Arbeitgebers, dass eine freiwillige Tätigkeit vorliegt (samt Unterschrift und firmenmäßiger Fertigung des Arbeitgebers sowie Personendaten der Antragstellerin/des Antragstellers)
  • Bestätigung der (zukünftigen) Arbeitgeberin/des (zukünftigen) Arbeitgebers, dass nicht mehr als das Freiwilligenpauschale ausbezahlt wird (samt Unterschrift und firmenmäßiger Fertigung des Arbeitgebers sowie Personendaten der Antragstellerin/des Antragstellers)

     Zum Formular: Antrag - Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung