Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussgebühr beträgt 7,50 Euro pro Quadratmeter..
größte verbaute Flächenhälftemultipliziert mit der Geschoßanzahl (der Keller gilt als ein Geschoß!) plus 1plus 15 Prozent der unverbauten Fläche (es werden jedoch nur maximal 500 Quadratmeter der unverbauten Fläche gerechnet)multipliziert mit dem Einheitssatz von 7,50 Europlus 10 % UST ergibt die Wasseranschlussgebühr.
Grundstückgröße = 1000 m2verbaute Fläche = 160 m2 (Keller und Erdgeschoß)unverbaute Fläche = 840 m2 (es werden nur 500 m2 gerechnet!)
größte verbaute Flächenhälfte = 80multipliziert mit der Geschoßanzahl der angeschlossenen Geschosse (Keller und Erdgeschoß) plus 1 = 3(80 x 3 = 240)
plus 15 Prozent der unverbauten Fläche (es werden jedoch nur maximal 500 Quadratmeter der unverbauten Fläche gerechnet) = 75(240 + 75 = 315)
mulitpliziert mit dem Einheitssatz von 7,50 Euro315 x 7,50 = 2.362,50 Euro
plus 10 % UST = 236,25
ergibt die Wasseranschlussgebühr in Höhe von 2. 598,75 Euro.
Die Wasseranschlussgebühr bei einem 1000 m2-großen Grundstück mit einem Gebäude mit 160 Quadratmeter verbauter Fläche beträgt 2.598,75 Euro.
Die Wasseranschlussabgabe wird mit der Baubewilligung vorgeschrieben und 14 Tage nach Zustellung fällig.