Wasseranschlussabgabe

Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussgebühr beträgt 7,50 Euro pro Quadratmeter..


Berechnung:

größte verbaute Flächenhälfte
multipliziert mit der Geschoßanzahl (der Keller gilt als ein Geschoß!) plus 1
plus 15 Prozent der unverbauten Fläche (es werden jedoch nur maximal 500 Quadratmeter der unverbauten Fläche gerechnet)
multipliziert mit dem Einheitssatz von 7,50 Euro
plus 10 % UST ergibt die Wasseranschlussgebühr.


Beispiel:

Grundstückgröße = 1000 m2
verbaute Fläche = 160 m2 (Keller und Erdgeschoß)
unverbaute Fläche = 840 m2 (es werden nur 500 m2 gerechnet!)

größte verbaute Flächenhälfte = 80
multipliziert mit der Geschoßanzahl der angeschlossenen Geschosse (Keller und Erdgeschoß) plus 1 = 3
(80 x 3 = 240)

plus 15 Prozent der unverbauten Fläche (es werden jedoch nur maximal 500 Quadratmeter der unverbauten Fläche gerechnet) = 75
(240 + 75 = 315)

mulitpliziert mit dem Einheitssatz von 7,50 Euro
315 x 7,50 = 2.362,50 Euro

plus 10 % UST = 236,25

ergibt die Wasseranschlussgebühr in Höhe von 2. 598,75 Euro.

Die Wasseranschlussgebühr bei einem 1000 m2-großen Grundstück mit einem Gebäude mit 160 Quadratmeter verbauter Fläche beträgt 2.598,75 Euro.


Zahlungsmodalitäten:

Die Wasseranschlussabgabe wird mit der Baubewilligung vorgeschrieben und 14 Tage nach Zustellung fällig.