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Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussgebühr beträgt 6,60 Euro pro Quadratmeter..
größte verbaute Flächenhälfte multipliziert mit der Geschoßanzahl (der Keller gilt als ein Geschoß!) plus 1 plus 15 Prozent der unverbauten Fläche (es werden jedoch nur maximal 500 Quadratmeter der unverbauten Fläche gerechnet) multipliziert mit dem Einheitssatz von 6,60 Euro plus 10 % UST ergibt die Wasseranschlussgebühr.
Grundstückgröße = 1000 m2 verbaute Fläche = 160 m2 (Keller und Erdgeschoß) unverbaute Fläche = 840 m2 (es werden nur 500 m2 gerechnet!)
größte verbaute Flächenhälfte = 80 multipliziert mit der Geschoßanzahl der angeschlossenen Geschosse (Keller und Erdgeschoß) plus 1 = 3 (80 x 3 = 240)
plus 15 Prozent der unverbauten Fläche (es werden jedoch nur maximal 500 Quadratmeter der unverbauten Fläche gerechnet) = 75 (240 + 75 = 315)
mulitpliziert mit dem Einheitssatz von 6,60 Euro 315 x 6,60 = 2.079,00 Euro
plus 10 % UST = 207,90
ergibt die Wasseranschlussgebühr in Höhe von 2.286,90 Euro.
Die Wasseranschlussgebühr bei einem 1000 m2-großen Grundstück mit einem Gebäude mit 160 Quadratmeter verbauter Fläche beträgt 2.286,90 Euro.
Die Wasseranschlussabgabe wird mit der Baubewilligung vorgeschrieben und 14 Tage nach Zustellung fällig.